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Hartmut Häusler

Herr Hartmut Häusler ist seit über 16 Jahren in der Immobilienbewertung tätig. Im Jahr 2014 gründete er dann das eigene Sachverständigenbüro mit mittlerweile 3 Standorten in Rostock, Plau am See und Berlin.

In dieser Zeit qualifizierte er sich zum Sachverständigen für Immobilienbewertung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 (EIPOSCERT und EUcert CYF), zum DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung und Schimmelpilzbegutachtung sowie zum Baubiologen.

Ein besonderes Thema ist für ihn die Beleihungswertermittlung. Aus diesem Grund unterwarf er sich der Zertifizierung bzw. Qualifizierung im Kleindarlehensbereich durch die Sparkassenakademie NRW, die DEKRA sowie die HypZert.

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© jb-fotografie.de

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Qualifizierung

  • Diplom-Kaufmann FH
  • Diplom-Wirtschaftspädagoge
  • Master of Health Business Administration
  • Gepr. Immobilienmanager (DAM)
  • Immobilienbewerter (IHK)
  • Gepr. Fachplaner für Baubiologie (Öko-Zentrum NRW)
  • Geprüfter Aufmaßtechniker (ZAB)
  • qualifizierter Objektbesichtiger (HypZert)
  • qualifizierter Wertermittler KD (HypZert)

Zertifizierung

  • zert. Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien gem. DIN EN ISO/IEC 17024 (EIPOScert)
  • zert. Sachverständiger für Immobilienbewertung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 (EUcert CYF)
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbegutachtung
  • zertifizierter Immobiliengutachter (Sparkassenakademie NRW)
  • zertifizierter MYCOMETER-Anwender


Auszeichnungen

Das Sachverständigenbüro ist seit 2014 ununterbrochen ausgezeichnet als empfohlener Sachverständiger des

Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbandes.

Warum sind Zertifizierungen wichtig?

Der Begriff des/der Sachverständigen bzw. des Gutachters/der Gutachterin ist in Deutschland nicht geschützt. Jede/r, der/die, beispielsweise aufgrund Berufserfahrung, über besondere Fachkenntnisse auf einem Wissensgebiet verfügt, darf sich Sachverständige/r bzw. Gutachter/in nennen.

Mit einer Zertifizierung einer anerkannten Zertifizierungsstelle wird der Nachweis erbracht, dass der/die Sachverständige nachweislich auch die entsprechende Qualifizierung nachweist. Bei einer Zertifizierung erfolgt in aller Regel eine schriftliche und mündliche Fachprüfung des/der Sachverständigen. Zudem muss er/sie selbsterstellte Gutachten einreichen, die von einer Prüfungskommission überprüft werden. Im Anschluss erfolgt die befristete Zertifizierung, in der Regel auf drei oder  fünf Jahre.

Nach Ablauf dieses Zertifizierungszeitraumes kann der/die Sachverständige die Verlängerung der Zertifizierung beantragen. Hierfür ist jedoch ein erneuter Nachweis der Kompetenz notwendig. Aus diesem Grund sollten Sie stets darauf achten, dass Sie einen Gutachtenauftrag nur an einen zertifizierten Gutachter / an eine zertifizierte Gutachterin vergeben. Nur so ist gewährleistet, dass Sie an eine/n Sachverständige/n geraten, der/die einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterliegt und sein/ihr Fachwissen regelmäßig erneut nachweist.


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