"Als ich klein war, glaubte ich,
Geld sei das wichtigste im Leben.
Heute weiß ich: Es stimmt."
Quelle: Oscar Wilde (1854-1900)
Das machen wir auch:
Sie wollen eine Immobilie finanzieren?
Der Beleihungswert stellt einen Sicherheitenwert dar. Es geht um den Wert bzw. Verkaufspreis, der sich bei der betreffenden Immobilie zu jedem beliebigen Zeitpunkt des laufenden Kreditvertrages realisieren lässt. Er stellt somit die absolute Obergrenze dar (von der in der Praxis normalerweise ein Abschlag vorgenommen wird), bis zu der ein Kreditinsitut einen Kredit gewähren darf. Der Beleihungswert muss daher folgende Kriterien erfüllen:
Bis zu einem Kreditbetrag von 600.000 Euro gelten Immobilien zum sog. Kleindarlehensbereich. Hier gelten erleichterte Vorschriften für die Banken, auch im Bezug auf die Wertermittlungsgutachten. Bis zu diesem Betrag dürfen die Banken eine vereinfachte Wertermittlung, ähnlich der Wertermittlung der Finanzbehörden, vornehmen. Aus diesem Grund ist es auch im Kleindarlehensbereich empfehlenswert, ein externes Gutachten durchführen zu lassen. Wird der Wert von der Bank zuniedrig angesetzt, so ist auch die Kreditvergabe entsprechend geringer. Inbesondere auch deshalb, da zum Beleihingswert ein Abschlag von i. d. R. 10 bis 20 Prozent (sog. Beleihungsgrenze) hinzukommt.
Wir erstellen professionell und schnell Beleihungswertgutachten für Banken und Sparkassen im Rahmen der Immobilienfinanzierung.
Die Beleihungswertermittlung beruht auf der Grundlage der Beleihungswertverordnung (BelWertV). Der Beleihungswert spielt bei der Kreditvergabe eine wesentliche Rolle. Nach § 16 Abs. 1 Pfandbriefgesetz (PfandBG) hat ein von der Kreditentscheidung unabhängiger Gutachter eine Wertermittlung als Grundlage der Beleihungswertfestsetzung durchzuführen und den Beleihungswert mittels eines Gutachtens zu ermitteln (§ 5 Abs. 1 BelWertV). Dabei gibt es Erleichterungen im Kleindarlehensbereich von wohnwirtschaftlich genutzten Objekten bzw. Objekten, die bis zu maximal 1/3 gewerblich genutzt werden, wenn der Darlehensbetrag unter Einbeziehung aller Vorlasten den Betrag von 600.000 Euro nicht übersteigt (§ 24 BelWertV). Hier kann auf ein ausführliches Gutachten verzichtet werden und es reicht dann oftmals ein sog. Kurzgutachten.
Eigentlich gilt das Procedere der Beleihungswertermittlung nur für sog. Pfandbriefbanken, die den Bedingungen des Pfandbriefgesetzes unterworfen sind. Allerdings hat sich die Beleihungswertermittlung als Grundlage der Kreditentscheidung auch bei anderen Banken durchgesetzt. Dazu hat ein Gutachter, der von der Bank allgemein oder von Fall zu Fall bestimmt wird, dieses Gutachten zu erstellen und einen Beleihungswertvorschlag zu unterbreiten (§ 5 Abs. 2 BelWertV). Die Beleihungswertfestsetzung erfolgt dann hingegen durch das Kreditinstitut.
Der hier bestimmte bzw. beauftragte Gutachter muss (Vgl. § 6 BelWertV):
Nach § 6 BelWertV ist davon auszugehen, dass insbesondere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie zertifizierte Sachverständigen für Immobilienbewertung, die durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurden, hierzu qualifiziert sind.
Herr Hartmut Häusler ist im Rahmen der Personenzertifizierung durch EIPOSCERT als Sachverständiger für die Marktertermittlung (S) [ZWE-S-012] zertifiziert. EIPOSCERT ist eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei derDAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation [D-ZP-18667-01-00]. Das Zertifikat von Herrn Häusler können Sie über folgenden Link überprüfen: https://www.eiposcert.de/service/zertifizierte-sachverstaendige. ]
Herr Hartmut Häusler ist im Rahmen der Personenzertifizierung durch die EUcert CYF als Sachverständiger für Immobilienbewertung zertifiziert. Die EUcert CYF ist eine nach DIN EN ISO/IEC 17024, durch die akkreditierte Zertifizierungsorganisation European Committee for Quality Assurance (GEIE) anerkannte Zertifizierungsstelle [CEAC-akkreditiert: C-CP-6336833-02-01].
Zudem ist Herr Häusler ein durch die HypZert GmbH qualifizierter Objektbesichtiger gem. §24 BelWertV (Zertifikat: 0010937) und qualifizierter Wertermittler im Kleindarlehensbereich (HypZert)
Herr Hartmut Häusler hat sich darüber hinaus dem Zertifizierungsprogramm Immobiliengutachter der Sparkassenakademie NRW unterzogen. Ziel dieses Programms ist es, die für die wertermittlung erforderlichen Kompetenzen gem. den Anforderungen der Beleihungswertverordnung (BelWertV) und der Beleihungsgrundsätze zu erlangen und nachzuweisen. In diesem Zertifikatsprogramm werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um Standardrenditeimmobilien bis zu einem Verkehrswert von 3 Millionen Euro zu bewerten. (Zertifikat.: ZU003-2P5-2)
Im Rahmen der DEKRA-Zertifizierung zum Sachverständigen für Immobilienbewertung Stufe D2 hat Herr Häusler erfolgreich an der Zertifikatserweiterung um das Fachgebiet Beleihungswertermittlung (BelWertV) für Kleindarlehen an wohnwirtschaftlich genutzten Objekten teilgenommen und seine Sachkunde in einer entsprechenden Fachprüfung nachgewiesen. (Zertifikat: PC19415-040)
Anlässe für Untersuchungen:
Für wen erstellen wir Gutachten?
OSTSEEgutachter.de
Sachverständigenbüro Hartmut Häusler
Bürocenter Schutow, Haus S29, 2. OG., Raum 216
Schutower Ringstr. 6
18069 Hansestadt Rostock
Tel.: 0381 54 84 99 23
Fax: 0381 80 11 90 51
Mob.: 0163 568 37 23
Sie können uns auch sehr gerne per WhatsApp kontaktieren.
Bitte beachten Sie hierbei die ergänzenden Datenschutzhinweise: Bei der Nutzung von „WhatsApp“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme bei einem Chat angeben. Wenn Sie von uns via WhatsApp beraten werden möchten, so akzeptieren Sie dadurch die Datenschutzbedingungen von WhatsApp, auf die OSTSEEgutachter.de - Gutachterbüro H. Häusler keinen Einfluss hat. Bitte lesen Sie die Datenschutzbedingungen von WhatsApp unter folgendem Link zur Datenschutzerklärung von WhatsApp nach: https://www.whatsapp.com/privacy?lang=de.
Gerne beraten wir Sie ONLINE via Zoom.
Bitte beachten Sie hierbei die ergänzenden Datenschutzhinweise: Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen. Wenn Sie ONLINE via Zoom beraten werden möchten, so akzeptieren Sie dadurch die Datenschutzbedingungen von Zoom, auf die OSTSEEgutachter.de - Gutachterbüro H. Häusler keinen Einfluss hat. Bitte lesen Sie die Datenschutzbedingungen von Zoom unter folgendem Link zur Datenschutzerklärung von "Zoom" nach: https://zoom.us/de-de/privacy.html.
Alle Rechte vorbehalten | OSTSEEgutachter.de - Sachverständigenbüro Hartmut Häusler