Finanzamt

Steuerliche Bewertung / Finanzamt

"Eine Regierung muss sparsam sein,

weil das Geld, das sie erhält,

aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt.

Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt,

die Ausgaben des Staates tragen zu helfen.

Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte

seines jährlichen Einkommens

mit dem Staate teilen muss."


Quelle: Friedrich II., Friedrich der Große (1712-1786)

König von Preußen


Das machen wir auch:

Gutachten gegenüber dem Finanzamt

Sie wurden veranlagt?

Das Finanzamt hat es einfach. Es erfolgt eine schnelle und überschlägige Bewertung der Immobilien vom Schreibtisch mit einem vereinfachten Verfahren und fertig ist die steuerliche Veranlagung.


Der ermittelte Wert ist zu hoch? Die Restnutzungsdauer nicht korrekt eingeschätzt? Dann können nur Sie als Steuerpflichtige/r ein Gutachten beauftragen.


Achtung: Es gibt Finanzämter, die trotz Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) das Gutachten eines nach DIN EN 17024 zertifizierten Sachverständigen nicht anerkennen. Bitte sprechen Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie uns beauftragen.

Anlässe für Gutachten:

  • Vererbung
  • Schenkung
  • § 198 BewG
  • Restnutzungsdauer einschätzen
  • Gesamtnutzungsdauer einschätzen
  • Kaufpreisaufteilung: Grundstücks- / Gebäudeanteil
  • u. a. m.

Für wen erstellen wir Gutachten?

  • Privatpersonen
  • Steuerberater / Steuerberaterinnen
  • Gerichte
  • Unternehmen
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