Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

"Drei Dinge sind bei einem Gebäude zu beachten:

dass es am rechten Fleck stehe,

dass es wohl gegründet,

dass es vollkommen ausgeführt sei."


Quelle: Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), aus: Die Wahlverwandtschaften, 1809. 1. Teil, 9. Kapitel.


Unsere Haupttätigkeit:

Wertgutachten für

bebaute und unbebaute

Grundstücke

Wir erstellen Wertgutachten für Immobilien zu verschiedenen Anlässen!

Unsere Gutachten sind (wie es sich gehört) umfangreich begründete Gutachten. Zum Leistungsumfang gehören beispielsweise die ausführliche Objektbesichtigung im Rahmen des abgestimmten Ortstermins, eine gründliche Fotodokumentation, ggf. die Beschaffung und Auswertung behördlicher Unterlagen (z. B. Grundbuch, Katasteramt, Baulasten- sowie Altlastenverzeichnis), eine umfangreiche Objekt- und Lagebeschreibung, lizenziertes Kartenmaterial bzw. Lagepläne und vor allem die umfassende Begründung der Wertermittlung sowie der verwendeten Verfahren. Erst damit erfüllt das sog. Vollgutachten die Anforderungen an § 194 BauGB und ist somit (ggf. gerichtlich) belastbar. 


Aus unserer Sicht verbietet das Sachverständigenrecht  jedem gewissenhaft arbeitenden Sachverständigen die Erstellung von kurzen „Bewertungen“, die möglicherweise sogar ohne Objektbesichtigung stattfinden. Ein Gutachten ist ein vom Sachverständigen selbst erstelltes Werk und muss sich insbesondere daran messen lassen, wie gut der Sachverständige seine Ansichten darlegt und begründet. Von daher kann es keine „Kurzgutachten“ geben, sondern nur „Schlechtgutachten“. Wir lehnen eine solche Leistungsdurchführung ab. Unsere Gutachten erfüllen stets die formalen Anforderungen an eine Gutachtenerstellung. Das sind wir unseren Kunden schuldig. Das wird bei uns zertifizierten Sachverständigen zum Glück für den Kunden von der Zertifizierungsstelle überprüft. 


Das Gesetz der Wirtschaft von John Ruskin erklärt es sehr gut:


Das Gesetz der Wirtschaft


Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.


Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.


Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen.


John Ruskin (1819 - 1900)


Anlässe für eine Gutachtenerstellung:

  • Klärung der eigenen Vermögenssituation
  • Verkaufsabsicht / Kaufabsicht
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Ehescheidungen
  • Plausibilisierung/Überprüfung vorhandener Gutachten
  • Anfechtung von Steuerbescheiden
  • Klärung der Vermögenssituation in Betreuungsfällen
  • Plausibilisierung von Verkaufspreisen
  • Finanzierung einer Immobilie

Für wen erstellen wir Gutachten?

  • Privatpersonen
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Banken und Sparkassen
  • Gerichte
  • Unternehmen
  • Steuerberater / Steuerberaterinnen
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