"Miss alles, was sich messen lässt,
und mach alles messbar,
was sich nicht messen lässt."
Quelle: Archimedes von Syrakus (um 287 - 212 v. Chr.)
Das machen wir auch:
Wir erstellen Flächenaufmaße!
Insbesondere im Bereich der Wohnfläche gibt es häufig Streit um eine Wohnflächenabweichung. Oftmals stimmen die mietvertraglichen Angaben nicht. Mieterinnen und Mieter können eventuell gegen eine solche Abweichung vorgehen. Wir kooperieren in diesem Zusammenhang auch mit den DMB-Mietervereinen. Sprechen Sie uns hierzu an!
Sofern im Mietvertrag die Zusicherung der Wohnflächenangabe nicht explizit ausgeschlossen ist, gilt die Wohnfläche i. d. R. als zugesichert und vereinbart, auch dann, wenn beispielsweise "ca." vor der Wohnflächenangabe steht. In diesem Fall wäre eine Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10% ein Mangel an der Mietsache, die zu einer Mietminderung berechtigen. (BGH, Urt. v. 28.09.2005, VIII ZR 101/04) Dabei bedarf es auch keiner Darlegungspflicht, ob hierdurch die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. (BGH, Urt. v. 23.04.2004, VIII ZR 295/03)
Bei einer ordentlichen Mieterhöhung i. S. v. § 558 BGB muss die Wohnfläche korrekt angeben werden. Hier gilt die "10%-Regel" also nicht!(BGH, Urt. v. 23.05.2007, VIII ZR 138/05; ebenso: BGH, Urt. v. 18.11.2015, VIII ZR 266/14)
Bei Betriebskostenabrechnungen muss ebenfalls die korrekte Wohnfläche (bei Verwendung dieses Umlageschlüssels) bzw. die korrekte beheizbare Fläche im Rahmen der Anwendung der Heizkostenkostenverordnung angegeben werden. Auch hier gilt die "10%-Regel" also nicht! (BGH, Urt. v. 16.01.2019, VIII ZR 173/17)
Ein Wohnflächenaufmaß ist nicht teuer. Wir nehmen für diese Leistung bei einer Wohnung (eine Ebene) folgende Gebühren:
ACHTUNG: Diese Preise beziehen sich nur auf Mecklenburg-Vorpommern und Nord-Brandenburg!
Bei größeren Aufmaßen arbeiten wir mit einem bundesweit agierenden Partner zusammen. Es handelt sich dabei um die Firma JPS-Dienstleistungen.
Anlässe für Flächenaufamße:
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Sachverständigenbüro Hartmut Häusler
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